Für Sie ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Sie Ihren Hund im Sommer niemals alleine im Auto lassen? Zum Glück sind die meisten Hundebesitzer so vernünftig wie Sie! Leider kommt es dennoch jeden Sommer vor, dass Hunde in überhitzten Autos einen qualvollen Tod erleiden. Oder an den Folgen eines Hitzschlags später in einer Tierklinik versterben.

Fotoquelle: 123RF / Hunde im Sommer niemals im Auto lassen!
Fotoquelle: 123RF / Hunde im Sommer niemals im Auto lassen!

Wenn Sie im Sommer schon einmal selbst in ein geparktes, aufgeheiztes Auto eingestiegen sind, wissen Sie, wie unangenehm sich das anfühlt. Im Gegensatz zu uns Menschen können Hunde ihre Körpertemperatur nur geringfügig über Schweißabsonderung beeinflussen (z.B. über Schweißdrüsen an den Pfoten). Sie regulieren ihre Temperatur hauptsächlich über das Hecheln. Durch die Verdunstung beim flachen, schnellen Atmen kühlen sie ihren Körper, und mit dem Ausatmen wird Wärme abtransportiert. In einem überhitzten Auto kann dieser Kühlmechanismus nicht funktionieren!

Vorsicht auch beim Schattenparken: Auch im Schatten geparkte Autos heizen sich sehr stark auf. Wer glaubt, dass leicht geöffnete Fensterscheiben ausreichen, um einen kühlen Luftzug ins Auto zu leiten, der irrt. Bereits bei Temperaturen um die 20 Grad wird es für Hunde in geschlossenen Autos nach kurzer Zeit sehr gefährlich. Ihr Körper kann stark überhitzen und austrocknen. In der Folge kommt es zu Kreislaufproblemen, im schlimmsten Fall zum Schock und einem Kreislaufkollaps.

Die Gefahr eines Sonnenstichs besteht für Hunde vor allem draußen in der prallen Mittagshitze. Im Gegensatz zum Hitzschlag entsteht der Sonnenstich durch direkte Sonneneinstrahlung. Am Badesee und beim Besuch im Park braucht Ihr Hund deshalb unbedingt regelmäßig Pausen im Schatten. Große Anstrengungen wie z.B. Joggen oder Fahrradfahren in der Sonne vermeiden Sie besser. Nehmen Sie stets ausreichend frisches Trinkwasser mit. Und bieten Sie Ihrem Hund Abkühlungsmöglichkeiten an, z.B. durch ein Bad in einem See oder Bach. Achten Sie auf die Signale Ihres Tiers. Wenn es im Sommer nur kurze Spaziergänge machen möchte, dann zwingen Sie es nicht zu größeren Runden. Möchte es lieber zu Hause im Garten im Schatten liegen, dann respektieren Sie das. Älteren und kranken Hunden macht die Hitze noch mehr zu schaffen. Sie brauchen besonders guten Schutz vor Hitze und Sonne.

Vergessen Sie nicht: Hunde mit schwarzem Fell heizen noch schneller auf und brauchen regelmäßig eine Abkühlung. Ebenso Hunde mit sehr dichtem Fell oder Übergewicht. Vierbeiner mit kurzem weißem Fell, die an den Ohren wenig Fell oder an der Nase helle Hautstellen haben, brauchen außerdem einen Sonnenschutz! Das ist kein Scherz. Spezielle Hunde-Sonnencremes mit hohem Lichtschutzfaktor helfen, die Haut von empfindlichen Hunden vor Sonnenbrand zu schützen.

Jeder Hitzschlag bzw. Sonnenstich ist ein Notfall und muss dringend tierärztlich behandelt werden!

An folgenden Symptomen können Sie einen Hitzschlag / Sonnenstich erkennen:

  • Starkes Hecheln
  • Teilnahmslosigkeit
  • Bewusstlosigkeit
  • Unruhe / Nervosität
  • Zittern / Krämpfe
  • Taumeln
  • Starker Speichelfluss
  • Hochrote Schleimhäute
  • Durchfall
  • Erbrechen
  • Herzrasen

Erste-Hilfe-Maßnahmen vor Ort:

  • Das Tier an einen kühlen Ort bringen.
  • Kühles Trinkwasser anbieten.
  • Eventuell den Körper mit feuchten Handtüchern zur Abkühlung bedecken.
  • Auf keinen Fall mit kaltem Wasser abspritzen!
  • Bei Bewusstlosigkeit den Hund sofort in Seitenlage bringen.
  • Einen Transport zum Tierarzt organisieren.
  • In der Tierarztpraxis den Notfall anmelden.
  • Ruhe bewahren und an den Eigenschutz denken.

Vielleicht überlegen Sie auch, einen Erste-Hilfe-Kurs für Hunde zu besuchen. Das kann nie schaden! Hier lernen Sie z.B. auch die hundgerechte Herzdruckmassage und die richtigen Beatmungstechniken. Die Notfall-Nummer Ihres Tierarztes oder der nächstgelegenen Tierklinik sollten Sie immer parat haben.

Was tun, wenn Sie in einem geparkten Auto einen unbeaufsichtigten Hund entdecken, der offenbar mit der Hitze zu kämpfen hat? Dürfen Sie den Hund befreien, z.B. indem Sie eine Scheibe einschlagen? Rechtlich gesehen ist das Einschlagen der Autoscheibe „Sachbeschädigung“. Stellt der Eigentümer des Fahrzeugs einen Strafantrag, droht Ihnen im schlimmsten Fall eine Verurteilung oder ein Strafbefehl. Es sind aber auch Fälle denkbar, in denen die Tat gerechtfertigt wäre.

Fragen Sie sich, wie schlecht es dem Hund wirklich geht? Können Sie auf dem Parkplatz vielleicht den Fahrzeughalter entdecken, bevor das Tier in ernste Not gerät? Reicht die Zeit aus, um die Polizei zu informieren? Über eine Halteranfrage kann diese versuchen, den Fahrer des Wagens ausfindig zu machen und über den Zustand seines Tiers zu informieren. Überlegen Sie genau, ob die Rettungsaktion nötig ist. Hoffentlich werden Sie jedoch nie in diese Situation kommen!